Kosten für die psychotherapeutische Behandlung
In meiner Praxis biete ich verschiedene Optionen zur Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen an. Hier finden Sie eine Übersicht der Möglichkeiten:
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Es ist jedoch ratsam, die individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung zu prüfen. Unterschiede können hinsichtlich der maximalen Sitzungsanzahl pro Jahr und der Höhe der Erstattung bestehen. Klären Sie auch, ob vor Therapiebeginn eine schriftliche Beantragung erforderlich ist und welche Formulare genutzt werden müssen.
Freie Heilfürsorge
Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen haben die Möglichkeit, eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in einer Privatpraxis für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Dafür benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt für zunächst fünf probatorische Sitzungen. Nach Abschluss dieser fünf Sitzungen erstelle ich einen Bericht, der für die Beantragung der Psychotherapie bei Ihrem Kostenträger erforderlich ist.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als gesetzlich Versicherte haben Sie die Möglichkeit, Ihre Therapie bei mir als SelbstzahlerIn in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahlung
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie sich entscheiden könnten, die Kosten nicht über Ihre Krankenkasse abzurechnen. Möglicherweise möchten Sie die Therapie privat finanzieren oder Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Psychotherapie auch als SelbstzahlerIn in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall entfallen viele bürokratische Formalitäten, was Ihnen eine größere Flexibilität bei der Terminplanung Ihrer Sitzungen ermöglicht. Mein Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).